

Wie oft kann man Rehasport beantragen?
Rehabilitationssport (Rehasport) ist eine von den gesetzlichen Krankenkassen unterstützte Maßnahme, die Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen hilft, durch gezielte Bewegung ihre Lebensqualität zu verbessern. Doch wie oft kann man Rehasport beantragen? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Und was passiert, wenn der Bedarf über die initiale Verordnung hinausgeht?
Häufigkeit der Rehasport-Verordnung
In der Regel wird Rehasport einmalig vom Arzt verordnet, meist für einen Zeitraum von 6 bis 24 Monaten, abhängig von der Diagnose . Eine Standardverordnung umfasst 50 Übungseinheiten, die über 18 Monate verteilt werden können .
Wichtig: Eine Folgeverordnung ist möglich, jedoch nicht garantiert. Sie muss medizinisch begründet sein und wird von der Krankenkasse geprüft .
Voraussetzungen für eine Folgeverordnung
Eine erneute Verordnung kann in Betracht gezogen werden, wenn:
Die gesundheitlichen Ziele des initialen Rehasports nicht erreicht wurden.
Eine Verschlechterung des Gesundheitszustands eintritt.
Eine neue Diagnose gestellt wird, die Rehasport erforderlich macht.
Der behandelnde Arzt muss die Notwendigkeit einer Fortsetzung des Rehasports detailliert begründen. Die Krankenkasse entscheidet dann über die Genehmigung .
Ablauf der Beantragung
Ärztliche Verordnung: Lassen Sie sich vom Arzt das Formular 56 ausstellen.
Einreichung bei der Krankenkasse: Reichen Sie das Formular innerhalb von 28 Tagen bei Ihrer Krankenkasse ein.
Genehmigung abwarten: Beginnen Sie den Rehasport erst nach schriftlicher Genehmigung.
Fazit
Rehasport ist eine wertvolle Unterstützung auf dem Weg zu mehr Gesundheit und Lebensqualität. Während die initiale Verordnung klar geregelt ist, hängt eine Folgeverordnung von individuellen medizinischen Faktoren und der Entscheidung der Krankenkasse ab. Eine enge Zusammenarbeit mit Ihrem Arzt und eine rechtzeitige Antragstellung sind entscheidend. Melde dich noch heute hier👉 ACTIVITY FITNESS